AGB zum Herunterladen: AGB (pdf-Datei)
bucholo.de bietet Nutzern die Möglichkeit, mit einem Online-Bücherkauf den von Ihnen ausgewählten Verein bzw. Projekt (kostenlos) zu unterstützen, indem ein Teil der Provision auf das Benutzerkonto des Vereins / Projekt gutgeschrieben wird, welches der Nutzer ausgewählt hat..
Vereine / Projekte können auf bucholo.de ein Benutzerkonto anlegen, um auf einer Vereins- / Projektseite ihren Verein / ihr Projekt vorzustellen und auf dem Benutzerkonto Buchkaufspenden zu sammeln.
Diese Teilnahmebedingungen betreffen lediglich die Nutzung des Benutzerkontos.
Für die Nutzung des Benutzerkontos ist es erforderlich, dass der Verein / das Projekt ein Benutzerkonto auf bucholo.de anlegt.
Die Teilnahme an bucholo.de ist kostenlos.
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der der Verein / das Projekt mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von bucholo.de einverstanden.
Der Verein / das Projekt verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Daten anzugeben und bei einer Änderung seiner Daten diese in seinem Benutzerkonto zu aktualisieren.
Es werden täglich Datenbanksicherungen durchgeführt. Sollte es einmal zu einem Datenbankcrash kommen, so wird das letzte funktionstüchtige BackUp eingespielt.
Guthaben, das zwischen dem letzten BackUp und dem Datenbankcrash verdient wurde, wird soweit nachvollziehbar erstattet.
bucholo.de übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieses Dienstes und der Software entstehen.
Im Benutzerkonto auf bucholo.de werden die Buchkaufspenden, welche durch andere Nutzer durch den erfolgreichen Einkauf bei Partnern entstehen, auf das Benutzerkonto des Vereins / Projekts gutgeschrieben, den der Nutzer ausgewählt hat.
Die Gutschrift der Buchkaufspende erfolgt direkt in Euro auf das Benutzerkonto (siehe dazu auch 2.3 Zeitpunkt der Gutschrift der Buchkaufspenden).
Die Höhe der Buchkaufspende richtet sich in den meisten Fällen nach der Höhe des Nettoeinkaufswertes eines Warenkorbes.
Dem Verein / Projekt ist es untersagt, als Verein / Projekt für sich selbst einzukaufen und auf diesem Weg Buchkaufspenden für den eigenen Verein / das eigene Projekt zu erzeugen.
Der Einkauf und die Buchkaufspende können nur dann dem Benutzerkonto zugeordnet werden, wenn der Nutzer den Verein / das Projekt ausgewählt hat und den Partnerlink vor dem Start des Einkaufs- bzw. Bestellvorganges beim Partner klickt.
Folgende Faktoren können die Erfassung von Einkäufen stören:
- Nutzung von Cashbacksystemen, Gutscheinportalen oder Preisvergleichen,
- Nutzung von Gutscheincodes, die nicht auf bucholo.de veröffentlicht werden,
- Nutzung von Firewalls, Werbe- oder Adblockern, Proxys und anderen Programme zur Anonymisierung von Internetverbindungen.
Trifft einer oder mehrere der oben genannten Punkte zu, kann dies dazu führen, dass der Einkauf nicht korrekt oder gar nicht erfasst wird. bucholo.de kann in diesem Fall keine Gewährleistung übernehmen, dass der Einkauf korrekt erfasst und die Buchkaufspende dem Verein / Projekt gutgeschrieben wird.
Alle für den Verein / das Projekt erzeugte Buchkaufspenden sowie der Status werden im Benutzerkonto sowie auf der Vereins- / Projektseite angezeigt.
Die Buchkaufspende wird dem Benutzerkonto gutgeschrieben, sobald der Partner die Provision freigegeben hat (erfolgreicher Einkauf). Dies dauert in der Regel wenige Tage bis sechs Wochen, kann in Einzelfällen jedoch bis zu drei Monate dauern.
Für Einkäufe, die nicht erfolgreich sind, erhält bucholo.de keine Provision. Infolgedessen kann dem Benutzerkonto des Vereins / Projekts, für den der Nutzer eingekauft hat, keine Buchkaufspende gutgeschrieben werden.
Zieht ein Partner die freigegebene Provision zurück oder erhält der Verein / das Projekt eine Gutschrift, die ihm nicht zusteht, ist bucholo.de berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Benutzerkonto einzuziehen.
Der Verein / das Projekt hat jederzeit die Möglichkeit, seinen aktuellen Guthabensstand in seinem Benutzerkonto abzufragen.
Unstimmigkeiten beim Guthabensstand sind unverzüglich an bucholo.de zu melden.
Es findet keine Verzinsung des Guthabens statt.
Der Verein / das Projekt muss seine korrekten Adressdaten in seinem Benutzerkonto hinterlegen, um eine Auszahlung zu beantragen.
Vereine / Projekte können sich ab einem Guthaben von 5,00 Euro den entsprechenden Betrag auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen (siehe hierzu auch 3.1 Auszahlungsgebühren). Dazu muss der Verein / das Projekt seine Bankdaten bei der Auszahlungsanforderung und das gewünschte Guthaben eingeben, das ausgezahlt werden soll.
Beantragte Auszahlungen werden im Folgemonat bis spätestens zum 25. eines Monats ausgeführt.
bucholo.de erstattet keine Bankgebühren.
Auszahlungen können zzgl. der geltenden Umsatzsteuer erfolgen, wenn vor Beantragung der Auszahlung ein gültiger Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Bereits getätigte oder beantragte Auszahlungen bleiben hiervon unberührt.
Für Auszahlungsbeträge unter 25,00 Euro fallen Auszahlungsgebühren an, die im Anhang 1 (Auszahlungsgebühren) aufgeführt sind.
Die Auszahlungsgebühren enthalten die zum Zeitpunkt der Beantragung der Auszahlung gültige Mehrwertsteuer.
Der Verein / das Projekt kann seine Teilnahme an bucholo.de jederzeit und ohne Frist durch eine eMail, die der Verein / das Projekt auf bucholo.de nutzt, kündigen.
bucholo.de kann die Teilnahme eines Vereins / Projekts an bucholo.de jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen durch eine eMail, die der Verein / das Projekt auf bucholo.de nutzt, kündigen.
Eine Kündigung durch bucholo.de kann erfolgen, wenn der Verein / das Projekt gegen diese Teilnahmebedingungen (AGB) verstößt, insbesondere wenn gegen Punkt 2.1 (Verbot der Eigenbestellung) verstoßen wird oder falsche Kontaktdaten angegeben werden.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung durch eine Partei wird die Vereins- / Projektseite des Vereins / Projekts deaktiviert und Nutzer haben nicht mehr die Möglichkeit für diesen Verein / dieses Projekt einzukaufen.
Offene Einkäufe von Nutzern für den Verein / das Projekt werden auf Wunsch des Vereins / Projekts bearbeitet (siehe hierzu insbesondere 2.3 und 2.4).
Nach Bearbeitung aller offenen Einkäufe oder Mitteilung des Vereins / Projekts, dass auf die Bearbeitung der offenen Einkäufe verzichtet wird, wird das Guthaben gemäß den Bedingungen aus 3. (Auszahlung des Guthabens) und 3.1 (Auszahlungsgebühren) ausgezahlt.
Liegt das Guthaben unter 1,00 Euro wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,36 Euro (inkl. 19% MwSt.) erhoben und vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
bucholo.de ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Änderungen werden dem Verein / Projekt durch eMail bekannt gegeben.
Der Verein / das Projekt kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als angenommen.
Ein Widerspruch gilt als sofortige Kündigung (siehe dazu 4.1 Kündigung durch den Verein / das Projekt).
Ist der Benutzer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist der Gerichtsstand dessen Wohnsitz.
Ist der Benutzer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Wernigerode.
Stand: 28.06.2018
Auszahlungsbetrag | Gebühr |
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ab 1 € | 15 % |
ab 5 € | 10 % |
ab 15 € | 5 % |
ab 25 € | 0 % |
Die Auszahlungsgebühren enthalten 19% Mehrwertsteuer. |